Rechtsprechung
BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 111a Abs. 1 StPO
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (keine Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung); Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (kein Offenhalten der Verfassungsbeschwerdefrist durch Einlegen einer offensichtlich ... - openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 111a Abs 1 StPO
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis (§ 111a StPO): Erfolglosigkeit des Eilantrags, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht mehr zulässig erhoben werden kann - hier: Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG - offensichtlich ...
- verkehrslexikon.de
Erfolglosigkeit des Eilantrags, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht mehr zulässig erhoben werden kann - hier: Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis (§ 111a StPO): Erfolglosigkeit des Eilantrags, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht mehr zulässig erhoben werden kann - hier: Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG - offensichtlich ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis (§ 111a StPO): Erfolglosigkeit des Eilantrags, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht mehr zulässig erhoben werden kann - hier: Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG - offensichtlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
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- BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06
Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Eine offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gehört nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG und ist nicht geeignet, die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 2006 - 2 BvR 459/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris, Rn. 10 ff.). - BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache jedoch grundsätzlich nicht vorweggenommen werden; sie dient der vorläufigen Regelung eines Zustands (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ; 46, 160 ; 67, 149 ; stRspr). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 118, 111 ; 132, 195 ; stRspr).
- BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Eine offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gehört nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG und ist nicht geeignet, die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 2006 - 2 BvR 459/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris, Rn. 10 ff.). - BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Wahlwerbung/WDR
Auszug aus BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache jedoch grundsätzlich nicht vorweggenommen werden; sie dient der vorläufigen Regelung eines Zustands (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ; 46, 160 ; 67, 149 ; stRspr). - BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
Auszug aus BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache jedoch grundsätzlich nicht vorweggenommen werden; sie dient der vorläufigen Regelung eines Zustands (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ; 46, 160 ; 67, 149 ; stRspr). - BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05
Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93 …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Eine offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gehört nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG und ist nicht geeignet, die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 2006 - 2 BvR 459/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris, Rn. 10 ff.). - BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 118, 111 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung
- BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98
Wegen Fristversäumnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Eine offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gehört nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG und ist nicht geeignet, die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 2006 - 2 BvR 459/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris, Rn. 10 ff.). - BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87
Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses …